AVS Anwaltskanzlei

Angesichts des traditionell umfangreichen Handelsvolumens zwischen den Niederlanden und Deutschland bestehen auf unzähligen Ebenen Vertragsbeziehungen zwischen international ausgerichteten niederländischen und deutschen Unternehmen – ob es nun um Handelsvertretungen, Zweigstellen, Holdingstrukturen oder andere Formen der Zusammenarbeit geht.

Vielfach entstehen dabei Missverständnisse und sogar Ärgernisse, die letztlich auf die recht unterschiedlichen Rechtssysteme der beiden Länder zurück zu führen sind. Darüber hinaus bleibt auch in unserer von der englischen Sprache dominierten Zeit die Sprachbarriere ein Thema, wenn niederländische und deutsche Geschäftspartner einander entgegen kommen und sich mit den besten Absichten auf Deutsch oder Niederländisch als gemeinsame Verhandlungs- und Vertragssprache einigen.

Daneben entstehen natürlich auch immer wieder grenzüberschreitende Streitigkeiten zwischen einerseits niederländischen und andererseits deutschen Parteien.

Als internationale Kanzlei sind wir in der Lage, eine Rechtsberatung anzubieten, die auf diese niederländisch-deutschen Konstellationen abgestimmt ist.

Die Anwälte unseres German Desk beherrschen sowohl die niederländische als auch die deutsche Sprache fließend, sind spezialisierte Experten des niederländischen Rechts, haben überdies auch Kenntnisse des deutschen Rechts.

Wir sind daher in der Lage, deutsche Mandanten auf Deutsch zu beraten und gleichzeitig die Brücke in niederländische Recht und zu ihren niederländischen Partnern zu schlagen, und umgekehrt. Dank der glänzenden Vernetzung mit Kollegekanzlei kann außerdem rasch und kosteneffizient auch von deutschsprachigen Anwälten aus weiteren Jurisdiktionen zu Rate gezogen werden, für Einzelaufgaben wie eine Vertragsdurchsicht ebenso wie für Übernahmeprojekte